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   OLG Braunschweig, 22.08.1983 - 2 W 35/83   

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https://dejure.org/1983,5048
OLG Braunschweig, 22.08.1983 - 2 W 35/83 (https://dejure.org/1983,5048)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.08.1983 - 2 W 35/83 (https://dejure.org/1983,5048)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. August 1983 - 2 W 35/83 (https://dejure.org/1983,5048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 WEG; § 22 WEG; § 23 WEG; § 22 FGG
    Schadensersatz aufgrund des Eindringens von Feuchtigkeit in Wohnungen ; Vorliegen eines Eingriffs in Sondereigentumsrechte; Ordnungsgemäße Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aufgrund des Eindringens von Feuchtigkeit in Wohnungen ; Vorliegen eines Eingriffs in Sondereigentumsrechte; Ordnungsgemäße Instandhaltung eines gemeinschaftlichen Eigentums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.08.1983 - 2 W 35/83
    Daran wird festgehalten (vgl. auch BGHZ 54, 65 , Bärmann/Pirk/Merle WEG 5. Aufl. (1983) § 23 RZ 26, Palandt/Bassenge BGB 42. Aufl. (1983) § 22 WEG Anm. 1 a, und Bärmann/Pirk WEG 10. Aufl. (1981) § 21 Ann.

    Vielmehr hätte der Antragsteller den Beschluß sogleich nach Erhalt anfechten und wegen der Versäumung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 WEG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ( § 22 Abs. 2 FGG ) beantragen können (vgl. BGHZ 54, 65 , Bärmann/Pirk/Merle a.a.O. § 23 RZ 40, Palandt/Bassenge § 23 WEG Anm. 5 a a.E. und Bärmann/Pirk a.a.O. § 23 Anm. III 3c), sofern es ihm nicht möglich war, sich hinsichtlich des ihm bekannten Tagesordnungspunktes schon erheblich früher über das Ergebnis der Eigentümerversammlung zu informieren.

  • OLG Braunschweig, 22.02.1977 - 2 Wx 33/76
    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.08.1983 - 2 W 35/83
    Es wird daran festgehalten, daß auch Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsgemäße Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen ( § 22 Abs. 1 WEG ) sowie über diesbezügliche Kosten ( § 16 Abs. 3 WEG ) nicht nichtig, sondern bloß innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 WEG anfechtbar sind (vgl. schon Senatsbeschluß MDR 1977, 583).

    Das wäre zwar der Fall, wenn der Versammlungsbeschluß in das Sondereigentum des Antragstellers eingriffe, wie der Senat bereits mit Beschluß 2 Wx 33/76 vom 22.02.1977 (MDR 1977, 583) in anderer Sache ausgeführt hat.

  • OLG Braunschweig, 15.11.1993 - 3 W 22/93
    kam es auf die vom Antragsteller vermißte Einstimmigkeit/Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der Änderung wegen der Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse fortan nicht mehr an, denn ohne Anfechtung und Ungültigkeitserklärung werden ursprünglich fehlerhafte Verteilungsschlüsseländerungen wirksam (BGHZ 54, 65, 69, OLG Braunschweig MDR 77, 583 und 2 W 35/83 vom 22. August 1983 ), und zwar mit Bestandskraft auch gegen Sondernachfolger von Wohnungseigentümern ( § 10 Abs. 3 WEG ).
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